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HS-/KN-Geltungsbereichs-Bibliothek
Code-Referenzpapier und pappe; waren aus papierhalbstoff, papier oder pappe

Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von >= 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)(2002-2500);Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 15 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von >= 175 g (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)(1988-2001)

Quellendatierte Referenz für den HS-/KN-Code 48041919: EUDR-Geltungsbereichsgrundlage, KN-Hierarchie, Auswirkungen auf die Nachweise und verwandte indexierte Zeilen.

ReferenztypHS-/KN-Geltungsbereichseintrag
Geltungsbereichs-EntscheidungPartly in scope
Bedeutung für ImporteureAuslöser für die Nachweiserhebung
KN-Jahr2026
Referenzantwort

HS-/KN-Code 48041919 ist für die EUDR-Vorbereitung teilweise erfasst.

Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von >= 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)(2002-2500);Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 15 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von >= 175 g (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)(1988-2001) Die indexierte Scope-Engine liefert für diesen Code das Ergebnis Partly in scope. 'ex' entry: only the relevant commodity part of this heading is in scope. Product-level review is required.

Geltungsbereichsgrundlage

Warum diese Referenzseite diese Antwort gibt.

Code-Beschreibung
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von >= 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)(2002-2500);Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 15 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von >= 175 g (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)(1988-2001)
Anhang-I-Grundlage
Paper and paperboard; articles of paper pulp, paper or paperboard (not including waste; not including used products and second-hand products; not including recovered products or products derived from them; not including single use packing material and packing containers used exclusively to support, protect or carry another product; not including packing material and containers clearly suitable for repetitive use, from the moment they are so used; not including correspondence and marketing material accompanying another product)
Quellengrundlage
Regulation (EU) 2023/1115 Annex I and CN 2026 index
KN-Hierarchie

Übergeordnete, untergeordnete und benachbarte Zeilen.

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48papier und pappe; waren aus papierhalbstoff, papier oder pappepartial4804kraftpapier und kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)partial480419kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm (ausg. ungebleicht sowie waren der pos. 4802 oder 4803)partial48041911kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm, mit einem gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage, mit einem gewicht von < 150 g/m² (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)(2002-2009);kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 15 cm, mit einem gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage, mit einem quadratmetergewicht von < 150 g (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)(1988-2001)partial48041912kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm, mit gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage, mit einem gewicht von < 175 g/m² (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)partial48041915kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm, mit gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage, mit einem gewicht von >= 150 g/m², jedoch < 175 g/m² (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)(2002-2009);kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 15 cm, mit gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage, quadratmetergewicht >= 150 g, jedoch < 175 g (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)(1988-2001)partial48041930kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm, mit gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage sowie waren der pos. 4802 oder 4803)partial48041931kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm, mit gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge und einem gewicht von < 150 g/m² (ausg. ungebleicht oder aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage sowie waren der pos. 4802 oder 4803)(2002-2009);kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 15 cm, mit gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge und einem quadratmetergewicht von < 150 g (ausg. ungebleicht oder aus einer oder mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten lage sowie waren der pos. 4802 oder 4803)(1988-2001)partial48041935kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 15 cm, mit gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge und quadratmetergewicht von >= 150 g, jedoch < 175 g (ausg. ungebleicht od. aus einer od. mehreren ungebleichten lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten od. gefärbten lage; waren der pos. 4802 od. 4803)partial
Nachweismuster

Was Importeure üblicherweise als Nächstes vorbereiten.

  • Produktbeschreibung
  • Menge
  • Erzeugungsland
  • Geolokalisierung der Plots
  • Identität des Lieferanten
  • Legalitätsnachweise
  • Belege der Entwaldungsfreiheit
Importkontext

EU27 Importpartner für diesen Code.

Die Comext-Werte von Eurostat decken Importe im Jahr 2025 ab (flow 1), abgerufen am 6. August 2026, und können Reexporte innerhalb der EU umfassen. Ein angegebener Handelspartner ist kein Hinweis auf das Produktionsland.

Sweden2025 · Partner innerhalb der EU30,3 Mio. €45.422 t
Finland2025 · Partner innerhalb der EU5,9 Mio. €8.453 t
France2025 · Partner innerhalb der EU5,1 Mio. €5.814 t
Netherlands2025 · Partner innerhalb der EU1,8 Mio. €2.090 t
Germany2025 · Partner innerhalb der EU1,2 Mio. €1.406 t
South Africa2025 · Partner außerhalb der EU1,2 Mio. €1.491 t
Spain2025 · Partner innerhalb der EU307.838 €330 t
Austria2025 · Partner innerhalb der EU169.258 €195 t
Belgium2025 · Partner innerhalb der EU79.104 €78 t
Italy2025 · Partner innerhalb der EU21.856 €111 t
Produktvorbehalte

Fragen, die der HS-/KN-Code allein nicht beantworten kann.

Besteht das Erzeugnis vollständig aus Material, das seinen Lebenszyklus abgeschlossen hat und andernfalls als Abfall entsorgt würde?Falls ja: außerhalb des Geltungsbereichs

Nebenprodukte eines Herstellungsprozesses fallen nicht unter diese Ausnahme — wurde im Prozess Material verwendet, das kein Abfall war, bleibt das Erzeugnis im Geltungsbereich.

Anhang I, einleitender Absatz; Richtlinie 2008/98/EG Art. 3 Abs. 1
Handelt es sich um ein Erzeugnis auf Bambusbasis?Falls ja: außerhalb des Geltungsbereichs

Die Kapitel 47 und 48 haben keinen eigenen KN-Code für Bambus (abgesehen von 4706 30, bereits ausgenommen). Der Code allein kann das nicht klären.

Anhang I, Ausnahme für die Kapitel 47 und 48: „Erzeugnisse auf Bambusbasis“
Handelt es sich um ein Wiedergewinnungsprodukt (Abfälle und Ausschuss)?Falls ja: außerhalb des Geltungsbereichs

Since Delegated Regulation (EU) 2026/2102, products derived from recovered (waste and scrap) products are excluded too — paper made from recovered fibre included.

Anhang I, Ausnahme für die Kapitel 47 und 48: „Wiedergewinnungsprodukte (Abfälle und Ausschuss)“
Is it a sample of negligible value and quantity used only to solicit orders, or a product sent for examination or testing that is used up, destroyed or returned?Falls ja: außerhalb des GeltungsbereichsDelegated Regulation (EU) 2026/2102, Annex (5), table note to 'Relevant products'
Is it a used or second-hand product?Falls ja: außerhalb des GeltungsbereichsDelegated Regulation (EU) 2026/2102, Annex (u), (x), (z), (dd), (ee), (gg), (hh), (jj)–(vv), (ww) and (yy)–(zz) — note that (bb) 4401, (cc) 4402, (ff) 4405 and (ii) 4408 carry packing-material and waste carve-outs instead, not a used or second-hand carve-out
Is it single-use packing used exclusively to support, protect or carry another product made available on the market or exported, and presented with that product?Falls ja: außerhalb des GeltungsbereichsDelegated Regulation (EU) 2026/2102, Annex (6)(bb), (ff), (pp), (qq), (ww)
Is it packing clearly suitable for repeated use, used exclusively to support, protect or carry another product presented with it?Falls ja: außerhalb des Geltungsbereichs

Excluded from the moment it is used for that purpose; its first placing on the market as packing is still in scope.

Delegated Regulation (EU) 2026/2102, Annex (6)(pp), (qq), (ww)
Is it correspondence, or marketing or information material, exclusively accompanying another product or supplied free of charge?Falls ja: außerhalb des GeltungsbereichsDelegated Regulation (EU) 2026/2102, Annex (6)(ww)
Quellen-Metadaten
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