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HS-/KN-Geltungsbereichs-Bibliothek
Code-Referenzpapier und pappe; waren aus papierhalbstoff, papier oder pappe

Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. zur Herstellung von Papiergarnen der Pos. 5308 oder 5607; Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)(2002-2500);Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 15 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, Quadratmetergewicht <= 150 g, in der Masse einheitlich gebleicht, Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. zur Herstellung von Papiergarnen der Pos. 5308 oder 5607; Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802 oder 4803)(1988-2001)

Quellendatierte Referenz für den HS-/KN-Code 48043951: EUDR-Geltungsbereichsgrundlage, KN-Hierarchie, Auswirkungen auf die Nachweise und verwandte indexierte Zeilen.

ReferenztypHS-/KN-Geltungsbereichseintrag
Geltungsbereichs-EntscheidungPartly in scope
Bedeutung für ImporteureAuslöser für die Nachweiserhebung
KN-Jahr2026
Referenzantwort

HS-/KN-Code 48043951 ist für die EUDR-Vorbereitung teilweise erfasst.

Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. zur Herstellung von Papiergarnen der Pos. 5308 oder 5607; Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)(2002-2500);Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 15 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, Quadratmetergewicht <= 150 g, in der Masse einheitlich gebleicht, Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. zur Herstellung von Papiergarnen der Pos. 5308 oder 5607; Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802 oder 4803)(1988-2001) Die indexierte Scope-Engine liefert für diesen Code das Ergebnis Partly in scope. 'ex' entry: only the relevant commodity part of this heading is in scope. Product-level review is required.

Geltungsbereichsgrundlage

Warum diese Referenzseite diese Antwort gibt.

Code-Beschreibung
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. zur Herstellung von Papiergarnen der Pos. 5308 oder 5607; Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)(2002-2500);Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 15 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, Quadratmetergewicht <= 150 g, in der Masse einheitlich gebleicht, Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. zur Herstellung von Papiergarnen der Pos. 5308 oder 5607; Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802 oder 4803)(1988-2001)
Anhang-I-Grundlage
Paper and paperboard; articles of paper pulp, paper or paperboard (not including waste; not including used products and second-hand products; not including recovered products or products derived from them; not including single use packing material and packing containers used exclusively to support, protect or carry another product; not including packing material and containers clearly suitable for repetitive use, from the moment they are so used; not including correspondence and marketing material accompanying another product)
Quellengrundlage
Regulation (EU) 2023/1115 Annex I and CN 2026 index
KN-Hierarchie

Übergeordnete, untergeordnete und benachbarte Zeilen.

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48papier und pappe; waren aus papierhalbstoff, papier oder pappepartial4804kraftpapier und kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)partial480439kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem gewicht von <= 150 g/m² (ausg. ungebleicht sowie kraftliner, kraftsackpapier und waren der pos. 4802, 4803 oder 4808)partial48043910kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem quadratmetergewicht von <= 150 g, zur herstellung von papiergarnen der pos. 5308 oder von papiergarnen, mit metall verstärkt, der pos. 5607 (ausg. ungebleicht sowie kraftliner und kraftsackpapier)(2002-2003);kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 15 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem quadratmetergewicht von <= 150 g, zur herstellung von papiergarnen der pos. 5308 oder von papiergarnen, mit metall verstärkt, der pos. 5607 (ausg. ungebleicht sowie kraftliner und kraftsackpapier)(1988-2001)partial48043958kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem gewicht von <= 150 g/m², mit einem gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder in der masse einheitlich gebleicht, kraftliner, kraftsackpapier und waren der pos. 4802, 4803 oder 4808)partial48043959kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem quadratmetergewicht von <= 150 g, mit einem gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder in der masse einheitlich gebleicht; zur herstellung von papiergarnen der pos. 5308 oder 5607, kraftliner, kraftsackpapier und waren der pos. 4802, 4803 oder 4808)(2002-2003);kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 15 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, quadratmetergewicht <= 150 g, gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz >= 80 ght der gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht, in der masse einheitlich gebleicht oder zur herstellung von papiergarnen der pos. 5308 oder 5607, kraftliner, kraftsackpapier und waren der pos. 4802 oder 4803)(1988-2001)partial48043980kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem gewicht von <= 150 g/m² (ausg. ungebleicht; mit einem gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge; kraftliner und kraftsackpapier; waren der pos. 4802, 4803 oder 4808)partial48043990kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem quadratmetergewicht von <= 150 g (ausg. ungebleicht; zur herstellung von papiergarnen der pos. 5308 oder 5607; mit einem gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge; kraftliner und kraftsackpapier; waren der pos. 4802, 4803 oder 4808)(2002-2003);kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 15 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, quadratmetergewicht <= 150 g (ausg. ungebleicht oder zur herstellung von papiergarnen der pos. 5308 oder 5607; mit einem gehalt an sulfat- oder natronzellstoff aus nadelholz von >= 80 ght der gesamtfasermenge; kraftliner und kraftsackpapier; waren der pos. 4802 oder 4803)(1988-2001)partial
Nachweismuster

Was Importeure üblicherweise als Nächstes vorbereiten.

  • Produktbeschreibung
  • Menge
  • Erzeugungsland
  • Geolokalisierung der Plots
  • Identität des Lieferanten
  • Legalitätsnachweise
  • Belege der Entwaldungsfreiheit
Importkontext

EU27 Importpartner für diesen Code.

Die Comext-Werte von Eurostat decken Importe im Jahr 2025 ab (flow 1), abgerufen am 6. August 2026, und können Reexporte innerhalb der EU umfassen. Ein angegebener Handelspartner ist kein Hinweis auf das Produktionsland.

Sweden2025 · Partner innerhalb der EU36,0 Mio. €28.919 t
Spain2025 · Partner innerhalb der EU25,7 Mio. €18.554 t
United Kingdom2025 · Partner außerhalb der EU15,2 Mio. €6.598 t
Finland2025 · Partner innerhalb der EU14,0 Mio. €11.747 t
France2025 · Partner innerhalb der EU10,7 Mio. €5.730 t
Netherlands2025 · Partner innerhalb der EU9,4 Mio. €5.630 t
Austria2025 · Partner innerhalb der EU8,9 Mio. €8.657 t
Germany2025 · Partner innerhalb der EU6,2 Mio. €3.992 t
Belgium2025 · Partner innerhalb der EU3,8 Mio. €3.755 t
Czechia2025 · Partner innerhalb der EU3,0 Mio. €2.194 t
Produktvorbehalte

Fragen, die der HS-/KN-Code allein nicht beantworten kann.

Besteht das Erzeugnis vollständig aus Material, das seinen Lebenszyklus abgeschlossen hat und andernfalls als Abfall entsorgt würde?Falls ja: außerhalb des Geltungsbereichs

Nebenprodukte eines Herstellungsprozesses fallen nicht unter diese Ausnahme — wurde im Prozess Material verwendet, das kein Abfall war, bleibt das Erzeugnis im Geltungsbereich.

Anhang I, einleitender Absatz; Richtlinie 2008/98/EG Art. 3 Abs. 1
Handelt es sich um ein Erzeugnis auf Bambusbasis?Falls ja: außerhalb des Geltungsbereichs

Die Kapitel 47 und 48 haben keinen eigenen KN-Code für Bambus (abgesehen von 4706 30, bereits ausgenommen). Der Code allein kann das nicht klären.

Anhang I, Ausnahme für die Kapitel 47 und 48: „Erzeugnisse auf Bambusbasis“
Handelt es sich um ein Wiedergewinnungsprodukt (Abfälle und Ausschuss)?Falls ja: außerhalb des Geltungsbereichs

Since Delegated Regulation (EU) 2026/2102, products derived from recovered (waste and scrap) products are excluded too — paper made from recovered fibre included.

Anhang I, Ausnahme für die Kapitel 47 und 48: „Wiedergewinnungsprodukte (Abfälle und Ausschuss)“
Is it a sample of negligible value and quantity used only to solicit orders, or a product sent for examination or testing that is used up, destroyed or returned?Falls ja: außerhalb des GeltungsbereichsDelegated Regulation (EU) 2026/2102, Annex (5), table note to 'Relevant products'
Is it a used or second-hand product?Falls ja: außerhalb des GeltungsbereichsDelegated Regulation (EU) 2026/2102, Annex (u), (x), (z), (dd), (ee), (gg), (hh), (jj)–(vv), (ww) and (yy)–(zz) — note that (bb) 4401, (cc) 4402, (ff) 4405 and (ii) 4408 carry packing-material and waste carve-outs instead, not a used or second-hand carve-out
Is it single-use packing used exclusively to support, protect or carry another product made available on the market or exported, and presented with that product?Falls ja: außerhalb des GeltungsbereichsDelegated Regulation (EU) 2026/2102, Annex (6)(bb), (ff), (pp), (qq), (ww)
Is it packing clearly suitable for repeated use, used exclusively to support, protect or carry another product presented with it?Falls ja: außerhalb des Geltungsbereichs

Excluded from the moment it is used for that purpose; its first placing on the market as packing is still in scope.

Delegated Regulation (EU) 2026/2102, Annex (6)(pp), (qq), (ww)
Is it correspondence, or marketing or information material, exclusively accompanying another product or supplied free of charge?Falls ja: außerhalb des GeltungsbereichsDelegated Regulation (EU) 2026/2102, Annex (6)(ww)
Quellen-Metadaten
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