Lieferantennachweise anfordern
'ex'-Eintrag: Nur der relevante Rohstoffanteil dieser Position ist erfasst. Eine Prüfung auf Produktebene ist erforderlich.
Teilweise erfasst — abhängig vom Produkt. 'ex'-Eintrag: Nur der relevante Rohstoffanteil dieser Position ist erfasst. Eine Prüfung auf Produktebene ist erforderlich.
'ex'-Eintrag: Nur der relevante Rohstoffanteil dieser Position ist erfasst. Eine Prüfung auf Produktebene ist erforderlich.
Nebenprodukte eines Herstellungsprozesses fallen nicht unter diese Ausnahme — hat der Prozess Material verwendet, das kein Abfall war, bleibt das Produkt erfasst.
Anhang I, einleitender Absatz; Richtlinie 2008/98/EG Art. 3 Abs. 1Die Kapitel 47 und 48 haben keinen eigenen KN-Code für Bambus (abgesehen von 4706 30, bereits ausgenommen). Der Code allein kann dies nicht klären.
Anhang I, Ausnahme der Kapitel 47 und 48: 'Erzeugnisse auf Bambusbasis'Seit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 sind auch aus wiedergewonnenen Erzeugnissen (Abfälle und Ausschuss) hergestellte Erzeugnisse ausgenommen — darunter aus wiedergewonnenen Fasern hergestelltes Papier.
Anhang I, Ausnahme der Kapitel 47 und 48: 'wiedergewonnene Erzeugnisse (Abfälle und Ausschuss)'Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Verpackung für diesen Zweck verwendet wird, ist sie ausgenommen; das erstmalige Inverkehrbringen als Verpackung ist weiterhin erfasst.
Delegated Regulation (EU) 2026/2102, Annex (6)(pp), (qq), (ww)'ex'-Eintrag: Nur der relevante Rohstoffanteil dieser Position ist erfasst. Eine Prüfung auf Produktebene ist erforderlich.